Weitere Entscheidung unten: AG Pinneberg, 02.07.2004

Rechtsprechung
   AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03   

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https://dejure.org/2004,20730
AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03 (https://dejure.org/2004,20730)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 05.03.2004 - 66 C 272/03 (https://dejure.org/2004,20730)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 05. März 2004 - 66 C 272/03 (https://dejure.org/2004,20730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Betriebskostennachzahlung, Mietzahlung sowie Zahlung von Kopierkosten; Zurückbehaltungsrecht wegen nicht vertragsgemäßer Betriebskostenabrechnungen; Vertragsgemäßheit eines Verteilerschlüssels bei Mietabrechnungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 273, 535, 556 BGB
    Zurückbehaltungsrecht an Betriebskostenvorschüssen; Kopierkosten

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 16 (Ls.)
  • ZMR 2004, 595
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Itzehoe, 09.12.2003 - 1 S 250/03

    Fälligkeit von Betriebskostennachzahlungen bei mangelnder ordnungsgemäßer

    Auszug aus AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03
    Darüber hinaus kann sie ausnahmsweise dann zugelassen werden, wenn einer hausbezogenen Kostenerhebung faktische oder jedenfalls unzumutbare technische Hindernisse entgegenstehen (siehe LG Itzehoe, ZMR 2004, 198).

    Bei dieser Beschreibung kann der Mieter grundsätzlich davon ausgehen, dass bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten des Gesamtobjekts im Verhältnis zur einzelnen Wohnung zugrunde gelegt werden (vgl. LG Köln WuM 1991, 281; LG Itzehoe, ZMR 2004, 198).

    Gerade diese Regelung stellt ein Argument dafür dar, dass Wirtschaftseinheiten grundsätzlich einer Vereinbarung bedürfen (LG Itzehoe, ZMR 2004, 198).

    Darüber hinaus können sie nur ausnahmsweise dann zugelassen werden, wenn einer hausbezogenen Kostenerhebung faktische oder jedenfalls unzumutbare technische Hindernisse entgegenstehen, wie z.B. bei gemeinsamen Versorgungsanschluss mehrerer gleichartiger Häuser oder gemeinsam genutzten Anlagen (LG Itzehoe, ZMR 2004, 198).

  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03
    Ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Betriebskostenvorschüsse kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn Vermieter innerhalb der Jahresfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) überhaupt nicht abgerechnet hat (vgl. BGH, WuM 1991, 150, 151).
  • AG Aachen, 29.01.2003 - 80 C 424/02

    Angemessenheit der Höhe von Kopierkosten im Falle einer zur Prüfung angeforderten

    Auszug aus AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03
    Laut Rechtsprechung sind Kopierkosten lediglich in Höhe von 0, 25 EUR angemessen (AG Aachen, WuM 2003, 220; LG Hamburg, WuM 2000, 197 [0,50 DM]).
  • LG Hamburg, 08.02.2000 - 316 S 168/99
    Auszug aus AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03
    Laut Rechtsprechung sind Kopierkosten lediglich in Höhe von 0, 25 EUR angemessen (AG Aachen, WuM 2003, 220; LG Hamburg, WuM 2000, 197 [0,50 DM]).
  • LG Köln, 31.01.1991 - 1 S 313/90
    Auszug aus AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03
    Bei dieser Beschreibung kann der Mieter grundsätzlich davon ausgehen, dass bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten des Gesamtobjekts im Verhältnis zur einzelnen Wohnung zugrunde gelegt werden (vgl. LG Köln WuM 1991, 281; LG Itzehoe, ZMR 2004, 198).
  • LG Berlin, 12.07.2013 - 65 S 141/12

    Nebenkostenabrechnung: Anforderungen an die Wirksamkeit?

    Ob zu den formellen Voraussetzung darüber hinaus zumindest eine allgemein gehaltene Einleitung gehört, weshalb die ausgelesenem Verbrauchswerte noch mit Umrechnungsfaktoren multipliziert werden müssen (vgl. AG Pinneberg, NZM 2005, 16) kann vorliegend dahinstehen, da ein entsprechender Hinweis, wonach der B-Faktor die Wärmeleistung des Heizkörpers und den Wärmeübergang zwischen Heizkörperoberfläche und dem Messgerät bestimmt, in der streitgegenständlichen Heizkostenabrechnung enthalten ist.
  • LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08

    Wohnraummiete: Stillschweigend Umstellung einer Bruttokaltmiete auf eine

    In der Rechtsprechung werden Zeiträume von drei Jahren (LG Heilbronn NZM 2004, 459), fünf Jahren (LG Münster NZM 2004, 459), sechs Jahren (AG Pinneberg, ZMR 2005, 371) sowie acht Jahren (AG Pinneberg NZM 2005, 16 = ZMR 2004, 595) Jahren vertreten.
  • AG Pinneberg, 20.08.2004 - 66 C 360/03

    Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten im Zusammenhang mit der Vermietung

    Bei dieser Beschreibung kann der Mieter grundsätzlich davon ausgehen, dass bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten des Gesamtobjekts im Verhältnis zur einzelnen Wohnung zu Grunde gelegt werden (LG Köln, WuM 1991, 281; LG Itzehoe, ZMR 2004, 198 [LG Itzehoe 09.12.2003 - 1 S 250/03] ; AG Pinneberg, ZMR 2004, 595, 596) [AG Pinneberg 05.03.2004 - 66 C 272/03] .

    Allerdings ist die Bildung einer Wirtschaftseinheit auch ohne eine entsprechende vertragliche Regelung ausnahmsweise dann zulässig, wenn einer hausbezogenen Kostenerhebung faktische oder jedenfalls unzumutbare technische Hindernisse entgegenstehen (LG Itzehoe 2004, 198, 199; 2003, 842, 843; AG Pinneberg, ZMR 2004, 595, 596) [AG Pinneberg 05.03.2004 - 66 C 272/03] .

    Der Nichtabrechnung ist unter Umständen der Fall gleichzustellen, dass die Abrechnung dergestalt mangelhaft ist, dass hier eine unterbliebene Abrechnung gleichkommt, sie praktisch völlig wertlos ist (vgl. AG Pinneberg, ZMR 2004, 595 [AG Pinneberg 05.03.2004 - 66 C 272/03] ).

  • AG Pinneberg, 20.08.2004 - 66 C 361/03

    Betriebskostenabrechnung nach Wegfall der Preisbindung; Stillschweigende

    Allerdings ist die Bildung einer Wirtschaftseinheit auch ohne eine entsprechende vertragliche Regelung ausnahmsweise dann zulässig, wenn einer hausbezogenen Kostenerhebung faktische oder jedenfalls unzumutbare technische Hindernisse entgegenstehen (LG Itzehoe 2004, 198, 199; 2003, 842, 843; AG Pinneberg, ZMR 2004, 595, 596) [AG Pinneberg 05.03.2004 - 66 C 272/03] .

    Der Nichtabrechnung ist unter Umständen der Fall gleichzustellen, dass die Abrechnung dergestalt mangelhaft ist, dass sie einer unterbliebene Abrechnung gleichkommt, sie praktisch völlig wertlos ist (vgl. AG Pinneberg, ZMR 2004, 595 [AG Pinneberg 05.03.2004 - 66 C 272/03] ).

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Rechtsprechung
   AG Pinneberg, 02.07.2004 - 66 C 10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20553
AG Pinneberg, 02.07.2004 - 66 C 10/04 (https://dejure.org/2004,20553)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 02.07.2004 - 66 C 10/04 (https://dejure.org/2004,20553)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 66 C 10/04 (https://dejure.org/2004,20553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freigabe einer Mietbürgschaft; Herausgabe der Bürgschaftsurkunde; Forderungen aus Heizkostenabrechnungen und Betriebskostenabrechnungen; Angabe des Brennstoffverbrauchs in Kilowattstunden (kWh); Berechnung des Energieanteils für die Wasseraufwärmung; Einwand der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 556 Abs. 3 BGB
    Erläuterung der Betriebskostenabrechnung nach Abrechnungsfristablauf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 16
  • ZMR 2004, 921
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